Baulicher Brandschutz - Merkblatt

Grundsätzlich gilt: Beschädigungen aller Art sind zu vermeiden. Beschädigte Kanäle, Schottungen, Beschichtungen, Manschetten, etc. haben nur noch eine eingeschränkte Schutzfunktion, und die bauamtliche Zulassung ist verfallen. Beschädigungen können unter anderen sein: Überstreichen von Schottungen mit Farben jeglicher Art. Nachbelegungen mit Kabeln oder Rohre. Entfernen der Ausführungsschilder. Schrauben oder nageln an Brandschutzkanälen, Schottungen, Schachtwände (z.B. Bilder aufhängen). Die meisten Brandschutzmaterialien sind feuchtigkeitsempfindlich, z.B. ein Wasserrohrbruch oder undichtes Dach rührt zu Zerstörung an Kanälen und Schottungen. Brandschutzeinbauten dürfen nur von geschulten Monteuren mit den gleichen Materialien repariert werden! Informationen stehen auf den Ausführungsschildern. Materialmix führt unweigerlich zum Verlust der Zulassung. Kissenschottungen sind stark Diebstahl gefährdet. An beschichteten Bauteilen sollte nicht mehr gearbeitet werden. Die getrocknete Brandschutzbeschichtung ist spröde und platzt leicht ab. An Abhängungen und Befestigungen für Brandschutzeinbauten dürfen keine anderen Gegenstände befestigt werden. Beobachten und kontrollieren Sie ihre oder beauftragte Handwerker! Leider entstehen immer noch viele Beschädigungen durch fehlende Sachkenntnis!

Merkblatt für Bauherren, Betreiber, Hausmeister und Nutzer von Gebäuden mit Brandschutzeinbauten!

Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die aufgeführten Punkte sind Beispiele aus unserer Praxis. Grundlage für alle Brandschutzeinbauten sind die gesetzlichen Vorschriften. Sollten Sie Zweifel an der Funktionalität Ihrer Brandschutzeinbauten haben, kommen wir zu Ihnen und unterstützen Sie. Wir kontrollieren, beraten und im Schadensfall reparieren wir auch alle Arten von baulichen Brandschutzeinbauten!

 

            ....Sicherheit durch Qualität...

                                 ... BIBO - Brandschutz KG !